Müller-Gysin AG - Internationale Transporte

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MOL COMFORT - auf der Reise von Fernost nach Europa im Indischen Ozean bei hohem Seegang geknickt, in zwei Teile zerbrochen, der hintere Teil mit Schiffsbrücke gesunken und der vordere Teil beim Versuch, das Schiff 1000 Seemeilen in den nächsten Hafen zu schleppen, in Vollbrand geraten. Auch der zweite Schiffsteil ist trotz aller Rettungsversuche in die Tiefen des Indischen Ozeans gesunken.

Trotz modernster Schiffstechnik passieren auch heute noch solche Unglücke und nur mit einer Transportversicherung entsteht für den Kunden kein Totalverlust seines Transportguts.

Positiv in diesem Fall ist die Tatsache, dass dank einer viel befahrenen Handelsroute die 30 köpfige Mannschaft von einem anderen Frachtschiff innert kurzer Zeit aus den Rettungsbooten in Sicherheit gebracht werden konnte. Oft gelingt es aber, ein in Seenot geratenes Schiff durch überlegtes Handeln des Kapitäns zu retten. Dabei werden bewusst Schäden und Kosten in Kauf genommen, um Schiff und Ladung in den nächsten Hafen zu bringen. Es handelt sich um Kosten für das Abschleppen oder den Verlust durch bewusstes Opfern eines Teils der Ladung. Für diese Kosten haften alle an dem Seetransport beteiligten Parteien im Verhältnis zu den geretteten Gütern . Daraus können Ansprüche bis zur Höhe des eigentlichen Warenwertes resultieren. Die Reederei übt dabei ihr Pfandrecht aus und hält die unbeschädigte Ware ein, bis der Eigentümer seinen Kostenanteil an der

Havarie-Grosse bezahlt. Besteht eine Transportversicherung stellt der Versicherer eine ,, AVERAGE GUARANTEE'' aus. Ist das Transportgut nicht versichert, muss der betroffene Verlader selbst ein ,,CASH DEPOSIT" leisten, um sein unbeschädigtes Transportgut im Ankunfts- oder Entladehafen übernehmen zu können.

Mit geringem Prämien Aufwand für eine Transportversicherung können Sie dieses doch erhebliche Risiko decken.

Wir beraten Sie gerne.

 

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